Ende des Mandatslobbyismus: de'ge'pol Forderung endlich erfüllt

Union und SPD einigen sich auf einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetz. Die de'ge'pol begrüßt diesen Schritt zu mehr Transparenz im Deutschen Bundestag 

Der Entwurf umfasst das Verbot entgeltlicher Vertretung von Drittinteressen durch Mandatsträger – damit kommt die Koalition der langjährigen de'ge'pol Forderung nach, den Mandatslobbyismus zu beenden.

Die Koalitionsfraktionen haben heute einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes eingebracht, der ein Verbot von entgeltlicher Interessenvertretung für Dritte und von Beratungstätigkeiten für Bundestagsabgeordnete vorsieht, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Mandatsausübung stehen. Ziel des Verbots sei es, die Unabhängigkeit der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu gewährleisten. Schon am kommenden Donnerstag stehen die Verschärfungen der Transparenzregeln für Mandatsträger auf der Tagesordnung des Bundestags. 

Die de'ge'pol begrüßt diesen Schritt als berufsständische Vereinigung der Interessenvertretenden. Das Verbot eines solchen Mandatslobbyismus ist bereits seit 2014 wesentlicher Grundsatz des de'ge'pol Verhaltenskodex. Die Trennung von Interessenvertretung und Entscheidung in der politischen Willensbildung ist eine langjährige Forderung der de'ge'pol.

„Das Verbot von entgeltlicher Interessenvertretung Dritter durch Mitglieder des Bundestages stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie. Seit Jahren und mit Blick auf eine lange Reihe von Skandalen hat die de'ge'pol immer wieder gemahnt, dass diese Trennung notwendig ist. Die de'ge'pol begrüßt, dass nach der Verabschiedung des Lobbyregisters nun auch ein zweites zentrales Anliegen in einem konkreten Gesetzgebungsverfahren mündet.“ so Dominik Meier, Vorsitzender der de'ge'pol.

Zudem finden sich weitere Forderungen der de'ge'pol im Gesetzentwurf: Der Entwurf verpflichtet Mandatsträger, den genauen Betrag ihrer Nebeneinkünfte öffentlich zu machen; die Schwelle der Meldepflicht für Nebeneinkünfte wird von derzeit 10.000 Euro im Jahr auf 3000 Euro gesenkt – für einmalige Zahlungen sogar auf 1000 Euro.

Zurück
Zurück

Trauer um Dr. Horst Avenarius

Weiter
Weiter

Lobbyregistergesetz handwerklich verunglückt