Neue Lobbyregister-Regelungen seit 01.03.2024

Bei der Interessenvertretung gegenüber Bundestag oder Bundesregierung gelten zukünftig verschärfte Regelungen. Es sind neben strukturellen und finanziellen Daten zum Absender künftig Angaben zu Tätigkeiten und Inhalten notwendig. Die neuen Regeln gelten seit 01.03.2024. Die Übergangszeit lief bis zum 30.06.2024.

Zu den Änderungen bei den finanziellen Angaben stehen jetzt die überarbeiteten Empfehlungen 1: Modell zur Angabe finanzieller Aufwendungen bereit. Außerdem hat die de’ge’pol neue Empfehlungen 2: Darstellung der bezweckten Einflussnahme zu den Herausforderungen von Regelungsvorhaben, Stellungnahmen und Upload entwickelt.

Die de’ge’pol unterstützt Ihre Mitglieder mit Webinaren zur Umsetzung der neuen Regelungen, Anpassung von Workflows und vor allem der Konkretisierung offener Fragen zu den Inhalten des Registers. Neben den Webinaren stellt die de’ge’pol Materialien zur Information über das aktuelle und das zukünftige Lobbyregister und den gesetzlichen Verhaltenskodex zur Verfügung.

Die de’ge’pol wird im Juli/August eine Umfrage zur Migration, Aufwand und Einschätzung des Lobbyregisters 2024 unter ihren Mitgliedern und den Teilnehmenden der Webinare der de’ge’pol seit 2022 durchführen.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Herbst 2024 veröffentlicht.

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